PoC-Antigen Test

Antigentests, auch Antigen-Schnelltests, dienen dem direkten Nachweis einer akuten COVID-19-Infektion. Im Gegensatz zum PCR-Test, der virales Erbgut nachweisen kann, weisen Antigen-Schnelltests Proteinstrukturen des Virus nach.
Das Testergebnis liegt nach 15 Minuten vor.
Wir verwenden Tests mit Nasen- oder Rachenabstrich oder auch die sanfte Methode = Speichel oder Spucktest.

Bei geringer Konzentration der Coronaviren – wie sie häufig zu Beginn einer Infektion vorliegt – kann dieser Test negativ ausfallen. Diese Tests würde also keine Infektion anzeigen, obwohl der Patient das Virus in sich trägt. Liegen typische Symptome einer Coronavirus-Infektion (Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmacks-sinns) und ein negativer Antigen-Schnelltest vor, ist daher eine ergänzende PCR-Testung erforderlich. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) müssen auch positive Antigen-Testergebnisse durch die PCR bestätigt werden, dann greift die Meldepflicht an das Gesundheitsamt.

Antigentests eignen sich immer dann, wenn eine schnelle (Vor-)Sortierung zwischen potenziell Infizierten und Nichtinfizierten notwendig ist, etwa bei medizinischem Personal oder Pflegeheimbewohnern („Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“, die seit 15. Oktober 2020 in Kraft ist).