Wir bieten in unserem Corona Test Zentrum Radebeul – Dresden in der Borstr. 9 in 01445 Radebeul – Dresden folgende Coronatest Verfahren an:

RT PCR Test

79,00 €

individuelle Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Testen lassen und sofort gehen
Testergebnis in weniger als 90 Minuten
Zusendung über E-mail
internationales digitales personalisiertes Testzertifikat (deutsch, englisch & spanisch)

PoC Antigen Schnelltest

19,00 €

individuelle Öffnungszeiten nach Vereinbarung
✓ Zertifiziertes Testequipment
✓ Testergebnis in 15 Minuten
✓ mit sofortiger Benachrichtigung bei positiven Befund
✓ sofortige Ausstellung eines pers. Testzertifikates
✓ Testzertifikat in deutsch, englisch & spanisch für Auslandsreisen
✓ Nachweis der aktuellen Infektiosität
Rabattiert für wiederkehrende Besucher

Antikörpertest
Echtzeitdiagnose

40,00 €

individuelle Öffnungszeiten nach Vereinbarung
✓ Zertifiziertes Testequipment (Vitalab Antikörpertestgerät)
✓ Testergebnis in weniger als 15 Minuten
Qualifiziertes Ergebnis über Anzahl der Antikörper
(Impfung oder Boostern: Ja/Nein)

✓ sofortige Ausstellung eines personalisiertem Testzertifikates
✓ Testzertifikat in (deutsch & englisch)
✓ Nachweis einer subakuten SARS-CoV-2-Infektion

Wer kann sich testen lassen?

Ein Test ist für alle nach erfolgreicher Terminbuchung möglich.

Wie erhalte ich einen Termin?

Einen Termin bei unserer Teststelle können Sie hier online anfragen.

Was geschieht bei einem positiven Befund?

Sollte ein Schnelltest positiv ausfallen, ist ein nachfolgender PCR Test mit Auswertung eines erneuten Abstrichs im Labor verpflichtend. Diesen können Sie bei uns oder über Ihren Hausarzt vornehmen lassen. Neben der Meldung an das Gesundheitsamt, geben wir Ihnen weitere Informationen.

Was muss ich mitbringen?

Bringen Sie ein amtliches Ausweisdokument mit. Entweder Personalausweis oder Reisepass.

Was muss ich beachten?

Bitte halten Sie sich den gesamten Aufenthalt über an die Anweisungen des Personals.
Beachten Sie bitte die üblichen Hygieneregeln wie Abstand, Niesetikette und Mundschutz und damit die allgemeinen A-H-A Regel.

Wie bekomme ich meinen Befund?

Das Testergebnis mit einem personalisierten dreisprachigen (deutsch, englisch & spanisch) Zertifikat als Bestätigung des Ergebnisses. Einen positiven Befund bekommen Sie sofort per Anruf/SMS und/oder E-mail mitgeteilt.

Wie kann ich einen Termin absagen?

Für die Terminbestätigung und Terminerinnerung bekommen Sie E-mails, diese können Sie mit einem entsprechenden Hinweis beantworten. Eine weitere Möglichkeit ist vor Ort im Coronatest Zentrum Radebeul.

Das Coronatest Zentrum in Radebeul – Dresden testet mit verschiedenen Coronatest Verfahren. Zum einem die PoC Antigen Schnelltests, welche ein schnelles Testergebnis liefern.

Corona Testverordnung der Bundesregierung

Auszug aus Zusammengegencorona, Bundesministerium für Gesundheit

Die nationale Teststrategie

Wer wird nach der geltenden nationalen Teststrategie auf COVID-19 getestet?

Hier erfahren Sie mehr darüber.

Zu den wichtigsten Werkzeugen bei der Bekämpfung des neuartigen Coronavirus gehören Tests. Daher hat Deutschland schon seit Beginn der Pandemie Testkapazitäten schnell aufgebaut und erweitert.

Wer getestet wird?

Beim Testen ist ein zielgerichtetes Vorgehen wichtig. Testen ohne Anlass führt zu einem falschen Sicherheitsgefühl. Denn auch ein negativer Coronatest ist nur eine Momentaufnahme und entbindet nicht von Hygiene- und Schutzmaßnahmen (Stichwort AHA+L-Formel). Testen ohne einen begründeten Verdacht erhöht außerdem das Risiko falsch-positiver Ergebnisse und belastet die vorhandene Testkapazität. Daher wollen wir verstärkt, aber auch gezielt, testen.

In Deutschland werden die folgenden Personengruppen auf das Coronavirus getestet:

Personen mit COVID-19-typischen Symptomen

Bei Personen ohne Symptome, die engen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten, kann der behandelnde Arzt der infizierten Person oder das Gesundheitsamt im Einzelfall entscheiden, ob getestet werden muss (z. B. wenn sich über die ohnehin angeordnete Quarantäne ein Mehrwert der Testung ergibt). Für Kontaktpersonen kann die häusliche Quarantäne von 14 auf 10 Tage verkürzt werden. Bedingung ist ein negatives Testergebnis (PCR-Test).

Personen in Gemeinschaftseinrichtungen und –unterkünften (z.B. Schulen, Kitas, Geflüchtetenunterkünfte, Notunterkünfte, Justizvollzugsanstalten), wenn in der Einrichtung eine mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Person festgestellt wurde. An Schulen und in Kindertageseinrichtungen sollen vermehrt Schnelltests vorgenommen werden, um so eine sicherere Betreuung möglich zu machen und Infektionsrisiken zu minimieren.

Patienten, Bewohner und das Personal in Pflegeeinrichtung oder im Krankenhaus, wenn es zu einem Ausbruch des Virus in der Einrichtung kam. Dies gilt beispielsweise auch für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, der Rehabilitation, ambulante Operationen oder ambulante Dialyse sowie für Arzt- und Zahnpraxen und weitere Praxen humanmedizinischer Heilberufe, Tageskliniken und den Rettungsdienst.

Patienten oder Betreute vor Aufnahme oder Wiederaufnahme: vor allem in medizinischen Einrichtungen der stationären und ambulanten Versorgung (ohne Praxen der human-, zahnärztlichen oder sonstigen humanmedizinischen Heilberufe), in (teil)stationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen, von ambulanten Pflegediensten und Diensten der Eingliederungshilfe und in Tageskliniken.

Für Personal von bestimmten Einrichtungen (darunter Personal von medizinischen Einrichtungen der stationären und ambulanten Versorgung wie Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Arzt- und Zahnarztpraxen, Personal ambulanter Pflegedienste, Personal von (teil)stationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen, Personal der ambulanten Dienste der Eingliederungshilfe, im Rettungsdienst und in Tageskliniken) beschränkt sich der Anspruch auf kostenlose Testung auf einen Antigen-Test. Dies betrifft Testungen in diesen Einrichtungen, die präventiv stattfinden, d.h., ohne dass in der Einrichtung ein bestätigter Infektionsfall vorliegt.

Für die folgenden Personengruppen beschränkt sich der Anspruch auf eine Testung mit patientennahen Antigen-Schnelltests (PoC-Antigentests) im Rahmen des einrichtungs- und unternehmensbezogenen Testkonzepts: 

Patienten, Betreute, Pflegebedürftige, Untergebrachte, vor allem in medizinischen Einrichtungen der stationären und ambulanten Versorgung (ohne Praxen der human-, zahnärztlichen oder sonstigen humanmedizinischen Heilberufen), in (teil)stationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen, von ambulanten Pflegediensten und Diensten der Eingliederungshilfe und in Tageskliniken; ohne COVID-19-Fall, entsprechend des Testkonzepts der Einrichtung.

Besucher vor allem in medizinischen Einrichtungen der stationären und ambulanten Versorgung (ohne Praxen der human-, zahnärztlichen oder sonstigen humanmedizinischen Heilberufen) sowie in (teil)stationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen; unmittelbar vor dem Besuch der Einrichtung.

Ein Schaubild zur Nationalen Teststrategie finden Sie hier:

Schaubild Nationale Teststrategie zum Coronavirus/

Bild: Bundesministerium für Gesundheit

Corona-Tests für Einreisende

Für Einreisende aus Risikogebieten gilt eine Pflicht für eine 10-tägige Absonderung (häusliche Quarantäne). Nach frühestens fünf Tagen Quarantäne können sich die Einreisenden auf Corona testen lassen. Ein negatives Ergebnis beendet die Quarantäne. Da die Länder die Muster-Quarantäneverordnung in eigener Zuständigkeit umsetzen, informieren Sie sich bitte über die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes, in das Sie einreisen.

Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen die elektronische Einreiseanmeldung (DEA) unter www.einreiseanmeldung.de nutzen. Beförderungsunternehmen müssen den DEA-Nachweis kontrollieren. Einreisende aus einem Gebiet außerhalb des Schengen-Raumes müssen den DEA-Nachweis auch bei der Einreisekontrolle vorlegen. 

Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach Einreise über ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis verfügen. Dieses müssen sie dem zuständigen Gesundheitsamt auf Anforderung vorlegen. 

Wer aus einem Risikogebiet einreist, in dem besonders hohe Inzidenzen bestehen oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, muss bereits vor der Einreise – gegebenenfalls gegenüber dem Beförderungsunternehmen – nachweisen können, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Dieser Nachweis kann auch bei der Einreisekontrolle verlangt werden. 

Aktuell gilt: Um die Verbreitung von Varianten des Coronavirus – auch als Mutationen bekannt – in Deutschland zu verhindern, hat die Bundesregierung ein Beförderungsverbot ab dem 30. Januar bis zum 17. März 2021 für Personen, die aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten einreisen, verhängt. Hier finden Sie eine Liste mit Regionen, die zurzeit als Virusvarianten-Gebiete gelten. Für dieses Einreiseverbot gibt es sehr eng begrenzte Ausnahmen. Diese finden Sie hier. Personen, für die diese Ausnahmen gelten, müssen die Anmelde- und Testnachweispflicht der Coronavirus-Einreiseverordnung und die Quarantänebestimmungen Ihres Bundeslandes beachten.

Wie Sie bei einem Verdacht auf eine Infektion vorgehen sollten 

Nehmen Sie Erkältungssymptome ernst: Auch bei leichten Anzeichen eines Atemwegsinfekts sollten Sie sich – am besten telefonisch – bei einem Arzt oder einer Ärztin melden. Besprechen Sie das Vorgehen zunächst telefonisch mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Oder wenden Sie sich außerhalb der Sprechstunden an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweit geltenden Telefonnummer 116 117. Die Ärzte oder der Bereitschaftsdienst werden Ihnen – sofern ein Test erforderlich ist – mitteilen, wo der Test durchgeführt werden kann. In Notfällen, z. B. bei starker Atemnot, wählen Sie die 112. 

Falls Sie Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, wenden Sie sich auch ohne dass Symptome vorliegen an das zuständige Gesundheitsamt, das nach einer individuellen Befragung die weiteren Maßnahmen festlegen wird.

Wie ein Test zum Nachweis von SARS-CoV-2 abläuft 

Zunächst muss bei den Betroffenen ein Abstrich gemacht werden. Die Viren vermehren sich in den Schleimhäuten im Nasen-/Rachenraum. Daher wird mit einem speziellen Tupfer an der Rachenhinterwand abgestrichen. Bei schwereren Verläufen kann auch Sekret aus den tiefen Atemwegen entnommen werden. 

Zurzeit stehen zwei Testverfahren für den Nachweis von SARS-CoV-2 zur Verfügung: die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) und der Antigen-Test.

PCR

Die PCR-Testung ist ein Standardverfahren in der Diagnostik von Viren, das automatisiert werden kann. Dafür müssen die Proben nach dem Abstrich so schnell wie möglich in ein Labor transportiert werden. Bei der PCR wird das Erbmaterial der Viren so stark vervielfältigt, dass es nachgewiesen werden kann, auch wenn es nur in geringen Mengen vorkommt. Das Testverfahren nimmt derzeit etwa vier bis fünf Stunden in Anspruch. Hinzu kommt die Transportzeit ins Labor, die Vorbereitungszeit im Labor und gegebenenfalls eine Wartezeit wegen eines hohen Probeaufkommens. 

Antigen-Schnelltests

Antigen-Tests, die Eiweißstrukturen von SARS-CoV-2 nachweisen, funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstests. Dazu wird eine Probe von einem Nasen- Rachen-Abstrich auf einen Teststreifen gegeben. Falls das SARS-CoV-2 Virus in der Probe enthalten ist, reagieren die Eiweißbestandteile des Virus mit dem Teststreifen und eine Verfärbung auf dem Teststreifen wird sichtbar. Vorteile von Antigen-Tests sind die vergleichsweise geringen Kosten und das zeitnahe Testergebnis (in weniger als 30 Minuten). Die leichte Handhabung eines Point-of-care (PoC)-Antigen-Tests erlaubt die Testung auch außerhalb eines Labors, z.B. in einer Pflegeeinrichtung oder medizinischen Einrichtungen und Arztpraxen ohne Diagnostiklabor. Hier kann ein PoC-Antigentest helfen, asymptomatische, möglicherweise infektiöse Personen leicht zu identifizieren und durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. vorübergehende häusliche Isolierung, die Übertragung des Virus zu verhindern. Generell sind Antigen-Tests weniger sensitiv als der PCR-Test, es ist also eine größere Virusmenge notwendig, damit ein Antigen-Test ein positives Ergebnis zeigt. Das bedeutet, dass ein negatives Antigen-Testergebnis die Möglichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht ausschließt. Außerdem ist ein Antigen-Schnelltest nicht so spezifisch wie ein PCR-Test, das heißt es kommt häufiger als bei der PCR vor, dass ein positives Ergebnis angezeigt wird, wenn die Person gar nicht infiziert ist. Deshalb muss ein positives Antigen-Test Ergebnis mittels PCR bestätigt werden. Derzeit liegt dem zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auch eine Reihe von Anträgen auf eine nationale Sonderzulassung von „Laien-Selbsttests“ vor. Sobald sie verfügbar und zugelassen sind, sollen diese freiverkäuflichen Tests auch zum Einsatz kommen und von ungeschulten Personen sicher angewendet werden können.

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